Hier können Sie die AGB als PDF downloaden.
Reisevertrag:
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit seiner
Anmeldung, die schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, anbietet,
kommt mit der Bestätigung durch den Reiseveranstalter zustande.
Bezahlung/Sicherungsschein:
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe
von 15% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung muß
4 Wochen vor Reisebeginn geleistet sein, gegen sofortige Überlassung
der Reiseunterlagen, bzw. Übersendung per normaler Post.
Bei verspätetem Zahlungseingang trägt der Kunde das
Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Reiseunterlagen.
Ausnahme in der Zahlung besteht bei Flugtickets die innerhalb
24 Std. auszustellen sind. Hier ist eine sofortige und vollständige
Zahlung erforderlich und nur zulässig gegen Überlassung
des Reisedokuments innerhalb von 7 Tagen.
Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Reisende
keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und
auf Erbringung der Reiseleistungen. Tritt dieser Fall ein, so
kann Pioneer Erlebnisreisen vom Vertrag zurücktreten und
vom Kunden Schadensersatz verlangen.
Mit der schriftlichen Reisebestätigung erhält der Kunde
einen (gem. §651k Abs.3 BGB geforderten) Sicherungsschein,
als Nachweis über eine bestehende Insolvenz -Versicherung.
Gewährleistung, Haftung und Abhilfe:
Pioneer Erlebnisreisen GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistungen.
Mitwirkungspflicht des Reisenden (Abhilfe):
Jeder Reisende ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen
alles Ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und einen evtl. entstehenden Schaden möglichst
gering zu halten. Tritt ein Reisemangel ein, ist dieser vor Ort
unverzüglich zu rügen, damit Abhilfe erfolgen kann.
Wenn Sie vor Ort nicht rügen, gehen Sie das Risiko ein, dass
Ansprüche hinterher nicht mehr geltend gemacht werden können.
Unabhängig davon, müssen Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise, innerhalb eines
Monats nach deren vertraglichem Ende, schriftlich beim Reiseveranstalter,
geltend gemacht werden.
Der Reisende und Pioneer Erlebnisreisen vereinbaren für vertragliche
Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem
Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise
nach dem Reisevertrag enden soll. Hat der Reisende Ansprüche
geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,
an dem der Veranstalter bzw. seine Haftpflichtversicherung die
Ansprüche schriftlich zurückweist.
Beschränkung der Haftung:
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
von Pioneer herbeigeführt worden ist oder Pioneer allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers veranwortlich
ist, wird die vertragliche
Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche
aus deliktischer Haftung bleiben hiervon unberührt.
Rücktritt/Umbuchung/Reiseänderung:
Der Kunde kann vor Reiseantritt jederzeit von einer gebuchten
Reise zurücktreten oder eine Änderung verlangen. Dies
hat er schriftlich mitzuteilen. Pioneer hat in diesem Falle Anspruch
auf eine angemessene Entschädigung. Für deren Berechnung
der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung zugrunde
gelegt wird. Falls bei einzelnen Leistungsbeschreibungen keine
besonderen Angaben hierzu gemacht sind, gelten folgende pauschalen
Umbuchungs- bzw. Rücktrittskosten:
Linienflüge
Stornierung vor Ticketausstellung pauschal 200 €uro
nach Ticketausstellung bis 7 Tg vor Abflug 300 €uro
danach und bei Nichterscheinen 100 %
Bei Sondertarifen können höhere pauschale Stornokosten
anfallen, auf deren Höhe der Kunde bei Bestätigung aufmerksam
gemacht wird.
Charterflüge
Stornierung bis 40 Tage vor Abflug pauschal 300 €uro
bis 20 Tage vor Abflug 75 %
danach u. bei Nichterscheinen 100 %
Bei Sondertarifen können höhere pauschale Stornokosten
anfallen, auf deren Höhe der Kunde bei Bestätigung aufmerksam
gemacht wird.
Alle Flugstornokosten gelten pro Ticket und eine Flugstornierung
muß an einem Werktag während der üblichen Geschäftszeit
erfolgen. Außerhalb dieser Zeit kann eine Stornierung auch
direkt bei der Airline vorgenommen werden.
Inlandsflüge im Zielland
vor Ticketausstellung pauschal 150 €uro
nach Ticketausstellung 100%mindestens aber 200 €uro
Mietwagen/PKW
bis 30 Tage vor Reiseantritt pauschal 120 €uro
bis 15 Tage vor Reiseantritt pauschal 200 €uro
bis 2 Tage vor Reiseantritt pauschal 250 €uro
danach und bei Nichterscheinen 100 %
Schiffsreisen/Bahnreisen
bis 90 Tage vor Reiseantritt 200 €uro
bis 80 Tage vor Reiseantritt 50 %
bis 50 Tage vor Reiseantritt 75 %
bis 7 Tage vor Reiseantritt 90 %
danach oder bei Nichterscheinen 100 %
Stadthotels im Zielland
bis 35 Tg vor Reiseantritt pauschal pro Pers. 50 €uro
bis 10 Tage vor Reiseantritt (mind 50,- €) 75 %
danach oder bei Nichterscheinen 100 %
Hotels in Alaska/Yukon und sonstige Unterkünfte
bis 90 Tage vor Reiseantritt pauschal pro Pers. 50 €uro
bis 35 Tage vor Reiseantritt Mindestgebühr oder 60 % bis
15 Tage vor Reiseantritt Mindestgebühr oder 80 %
danach oder bei Nichterscheinen 100 %
Alle weiteren Einzelarrangements und Pauschalreisen sowie weitere
Fahrzeugvermietung
bis 90 Tage vor Reiseantritt 200 €uro
bis 61 Tage vor Reiseantritt 25 %
bis 51 Tage vor Reiseantritt 40 %
bis 31 Tage vor Reiseantritt 60 %
bis 21 Tage vor Reiseantritt 75 %
danach oder bei Nichterscheinen 100 %
Wir empfehlen dringend den Abschluß einer Rücktrittskosten-
u. Unfallversicherung.
Geringfügige Leistungsänderungen:
Für eine nur geringfügige Leistungänderung kann
im Einzelfall auf die pauschalen Umbuchungskosten verzichtet werden,
gegen Zahlung einer Mindestbearbeitungsgebühr von 50 €uro.
Bearbeitungsgebühr:
Bei Buchung von nur Landarrangements, ohne Transatlantikflug
fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50 €uro pro Person
an.
Führerschein:
Für die Anmietung von Fahrzeugen aller Art ist ein nach deutschem
Recht gültiger Führerschein erforderlich und vor Ort
vorzulegen. Ein internationaler wird empfohlen.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
bei Gruppenreisen:
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl kann Pioneer Erlebnisreisen
nach seiner Wahl
a) bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten;
in diesem Fall erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis
vollständig und unverzüglich zurück; weitere Ansprüche
bestehen nicht.
b) den Teilnehmern ein neues Angebot bei verminderter Gruppengröße
unterbreiten.
Nach Reiseantritt kann der Vertrag durch Pioneer Erlebnisreisen
aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn der Reisegast
die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört
oder so vertragswidrig handelt, daß die Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter aus diesen Gründen
, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis bzw. hat weiteren
Anspruch auf Ersatz evtl. entstehender Sonderkosten. Bei Kündigung
nach Antritt der Reise wird der Veranstalter durch den Tourenleiter
bzw. den Leistungsträger vertreten.
Paß- und Visabestimmungen:
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Ebenso
hat er für die Gültigkeit der Ausweispapiere Sorge zu
tragen. Für Reisen nach Nordamerika muss ein maschinenlesbarer
Reisepass vorgelegt werden, der nach Beendigung der Reise noch
6 Monate gültig sein muss. Unterstellt wird grundsätzlich,
daß der Reisende deutscher Staatsbürger ist. Falls
dies nicht zutreffen sollte, so muß der Reisende Pioneer
Erlebnisreisen sofort darauf aufmerksam machen, da für Ausländer
andere Einreise-Bestimmungen gelten.
Pioneer Erlebnisreisen steht dafür ein, den Reisenden über
Bestimmungen von Paß- und Gesundheitsvorschriften, die ihr
bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen
Sorgfalt bekannt sein müßten, zu unterrichten. Fragen
Sie bei Unklarheiten bei Pioneer nach. Nähere Auskünfte
erteilen auch die jeweils zuständigen Konsulate.
Gültigkeit und Gerichtsstand:
Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Alle
Informationen entsprechen dem Stand September 05. Sollte eine
der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig
sein, so hat dies nicht den Ausschluß der übrigen Bedingungen
zur Folge. Gerichtsstand ist in der BRD am Wohnort des Reisenden.
Für den Fall, daß der Reisende nach Vertragsabschluß
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der
Bundesrepublik Deutschland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von
Pioneer gegen den Reisenden der Gerichtsstand Tübingen vereinbart.
Gerichtsstand zwischen Geschäftsleuten ist Tübingen.
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