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Reisebedingungen
Hier können Sie die AGB als PDF downloaden.

Reisevertrag:
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit seiner Anmeldung, die schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, anbietet, kommt mit der Bestätigung durch den Reiseveranstalter zustande.

Bezahlung/Sicherungsschein:
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung muß 4 Wochen vor Reisebeginn geleistet sein, gegen sofortige Überlassung der Reiseunterlagen, bzw. Übersendung per normaler Post. Bei verspätetem Zahlungseingang trägt der Kunde das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Reiseunterlagen.
Ausnahme in der Zahlung besteht bei Flugtickets die innerhalb 24 Std. auszustellen sind. Hier ist eine sofortige und vollständige Zahlung erforderlich und nur zulässig gegen Überlassung des Reisedokuments innerhalb von 7 Tagen.
Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Reisende keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und auf Erbringung der Reiseleistungen. Tritt dieser Fall ein, so kann Pioneer Erlebnisreisen vom Vertrag zurücktreten und vom Kunden Schadensersatz verlangen.
Mit der schriftlichen Reisebestätigung erhält der Kunde einen (gem. §651k Abs.3 BGB geforderten) Sicherungsschein, als Nachweis über eine bestehende Insolvenz -Versicherung.

Gewährleistung, Haftung und Abhilfe:
Pioneer Erlebnisreisen GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Mitwirkungspflicht des Reisenden (Abhilfe):
Jeder Reisende ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen alles Ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen evtl. entstehenden Schaden möglichst gering zu halten. Tritt ein Reisemangel ein, ist dieser vor Ort unverzüglich zu rügen, damit Abhilfe erfolgen kann. Wenn Sie vor Ort nicht rügen, gehen Sie das Risiko ein, dass Ansprüche hinterher nicht mehr geltend gemacht werden können. Unabhängig davon, müssen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise, innerhalb eines Monats nach deren vertraglichem Ende, schriftlich beim Reiseveranstalter, geltend gemacht werden.
Der Reisende und Pioneer Erlebnisreisen vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden soll. Hat der Reisende Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter bzw. seine Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich zurückweist.

Beschränkung der Haftung:
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Pioneer herbeigeführt worden ist oder Pioneer allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers veranwortlich ist, wird die vertragliche
Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben hiervon unberührt.

Rücktritt/Umbuchung/Reiseänderung:
Der Kunde kann vor Reiseantritt jederzeit von einer gebuchten Reise zurücktreten oder eine Änderung verlangen. Dies hat er schriftlich mitzuteilen. Pioneer hat in diesem Falle Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Für deren Berechnung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung zugrunde gelegt wird. Falls bei einzelnen Leistungsbeschreibungen keine besonderen Angaben hierzu gemacht sind, gelten folgende pauschalen Umbuchungs- bzw. Rücktrittskosten:
Linienflüge
Stornierung vor Ticketausstellung pauschal 200 €uro
nach Ticketausstellung bis 7 Tg vor Abflug 300 €uro
danach und bei Nichterscheinen 100 %
Bei Sondertarifen können höhere pauschale Stornokosten anfallen, auf deren Höhe der Kunde bei Bestätigung aufmerksam gemacht wird.
Charterflüge
Stornierung bis 40 Tage vor Abflug pauschal 300 €uro
bis 20 Tage vor Abflug 75 %
danach u. bei Nichterscheinen 100 %
Bei Sondertarifen können höhere pauschale Stornokosten anfallen, auf deren Höhe der Kunde bei Bestätigung aufmerksam gemacht wird.

Alle Flugstornokosten gelten pro Ticket und eine Flugstornierung muß an einem Werktag während der üblichen Geschäftszeit erfolgen. Außerhalb dieser Zeit kann eine Stornierung auch direkt bei der Airline vorgenommen werden.
Inlandsflüge im Zielland
vor Ticketausstellung pauschal 150 €uro
nach Ticketausstellung 100%mindestens aber 200 €uro
Mietwagen/PKW
bis 30 Tage vor Reiseantritt pauschal 120 €uro
bis 15 Tage vor Reiseantritt pauschal 200 €uro
bis 2 Tage vor Reiseantritt pauschal 250 €uro
danach und bei Nichterscheinen 100 %
Schiffsreisen/Bahnreisen
bis 90 Tage vor Reiseantritt 200 €uro
bis 80 Tage vor Reiseantritt 50 %
bis 50 Tage vor Reiseantritt 75 %
bis 7 Tage vor Reiseantritt 90 %
danach oder bei Nichterscheinen 100 %
Stadthotels im Zielland
bis 35 Tg vor Reiseantritt pauschal pro Pers. 50 €uro
bis 10 Tage vor Reiseantritt (mind 50,- €) 75 %
danach oder bei Nichterscheinen 100 %
Hotels in Alaska/Yukon und sonstige Unterkünfte
bis 90 Tage vor Reiseantritt pauschal pro Pers. 50 €uro
bis 35 Tage vor Reiseantritt Mindestgebühr oder 60 % bis 15 Tage vor Reiseantritt Mindestgebühr oder 80 %
danach oder bei Nichterscheinen 100 %
Alle weiteren Einzelarrangements und Pauschalreisen sowie weitere Fahrzeugvermietung
bis 90 Tage vor Reiseantritt 200 €uro
bis 61 Tage vor Reiseantritt 25 %
bis 51 Tage vor Reiseantritt 40 %
bis 31 Tage vor Reiseantritt 60 %
bis 21 Tage vor Reiseantritt 75 %
danach oder bei Nichterscheinen 100 %
Wir empfehlen dringend den Abschluß einer Rücktrittskosten- u. Unfallversicherung.

Geringfügige Leistungsänderungen:
Für eine nur geringfügige Leistungänderung kann im Einzelfall auf die pauschalen Umbuchungskosten verzichtet werden, gegen Zahlung einer Mindestbearbeitungsgebühr von 50 €uro.
Bearbeitungsgebühr:
Bei Buchung von nur Landarrangements, ohne Transatlantikflug fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50 €uro pro Person an.
Führerschein:
Für die Anmietung von Fahrzeugen aller Art ist ein nach deutschem Recht gültiger Führerschein erforderlich und vor Ort vorzulegen. Ein internationaler wird empfohlen.

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter bei Gruppenreisen:
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl kann Pioneer Erlebnisreisen nach seiner Wahl
a) bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten; in diesem Fall erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis vollständig und unverzüglich zurück; weitere Ansprüche bestehen nicht.
b) den Teilnehmern ein neues Angebot bei verminderter Gruppengröße unterbreiten.
Nach Reiseantritt kann der Vertrag durch Pioneer Erlebnisreisen aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn der Reisegast die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder so vertragswidrig handelt, daß die Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter aus diesen Gründen , so behält er den Anspruch auf den Reisepreis bzw. hat weiteren Anspruch auf Ersatz evtl. entstehender Sonderkosten. Bei Kündigung nach Antritt der Reise wird der Veranstalter durch den Tourenleiter bzw. den Leistungsträger vertreten.

Paß- und Visabestimmungen:
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Ebenso hat er für die Gültigkeit der Ausweispapiere Sorge zu tragen. Für Reisen nach Nordamerika muss ein maschinenlesbarer Reisepass vorgelegt werden, der nach Beendigung der Reise noch 6 Monate gültig sein muss. Unterstellt wird grundsätzlich, daß der Reisende deutscher Staatsbürger ist. Falls dies nicht zutreffen sollte, so muß der Reisende Pioneer Erlebnisreisen sofort darauf aufmerksam machen, da für Ausländer andere Einreise-Bestimmungen gelten.
Pioneer Erlebnisreisen steht dafür ein, den Reisenden über Bestimmungen von Paß- und Gesundheitsvorschriften, die ihr bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müßten, zu unterrichten. Fragen Sie bei Unklarheiten bei Pioneer nach. Nähere Auskünfte erteilen auch die jeweils zuständigen Konsulate.

Gültigkeit und Gerichtsstand:
Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Alle Informationen entsprechen dem Stand September 05. Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies nicht den Ausschluß der übrigen Bedingungen zur Folge. Gerichtsstand ist in der BRD am Wohnort des Reisenden. Für den Fall, daß der Reisende nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von Pioneer gegen den Reisenden der Gerichtsstand Tübingen vereinbart. Gerichtsstand zwischen Geschäftsleuten ist Tübingen.




Addresse



Pioneer Erlebnisreisen GmbH
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Lenaustraße 10
72070 Tübingen, Germany
Tel. (0049) 07071 - 5499747 | FAX (0049) 07071 - 5499727
Geschäftsführer: Edgar Schubert, Registergericht Stuttgart: HRB 420567
Es gelten die AGB von P I O N E E R, für irrtümliche Angaben wird keine Haftung übernommen.


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